Einzelhaltung

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Einzelhaltung

In Australien bilden wilde Wellensittiche in der Regel Schwärme von 10 bis 100 Vögeln.

Nachdem Wellensittiche zweifelsohne Schwarmvögel sind, ist eine Einzelhaltung nicht nur tierartwidrig, sondern verstößt auch gegen das deutsche Tierschutzgesetz (TierSChG §2).

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Zudem führt diese über kurz oder lang zu Verhaltenstörungen bei dem Vogel:

  • Hochwürgen von Futter, um Gegenstände, spiegelnde Flächen oder auch die Finger des Menschen zu füttern.
  • Versuch der “Gefiederpflege” bzw. das “soziale” Knabbern beim Menschen, was aufgrund des fehlenden Federkleides recht schmerzhaft sein kann und oft als Beißen missinterpretiert wird.
  • zwanghafte Paarungsversuche mit z.B. den Händen des Menschen oder auch Gegenständen.
  • Federrupfen und Selbstverstümmelung
  • Mauserstörung sowie erhöhte Anfälligkeit für Infektions- und Tumorerkrankungen
Die Auswirkungen lassen sich oft auch mit schweren Depressionen beim Menschen vergleichen, die auch nicht ohne gesundheitliche Folgen bleiben.
Nachweise
Tierschutzgesetz (TierSchG §2) Doris Quinten “Ziervogelkrankheiten”, S. 19 J. M. Forshaw: “Australische Papageien” Bd. 2, S. 631ff.