Gebührenordnung für Tierärzte

Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung ist für alle Tierärzte verpflichtend, egal ob es sich dabei um einen normalen Tierarzt oder um einen spezialisierten Vogeltierarzt handelt.

Seit der letzten Gebührenordnung für Tierärzte von 1999 sind nicht nur die Kosten für die Führung einer Tierarztpraxis gestiegen, sondern auch die Tiermedizin hat sich weiterentwickelt, womit einige Punkte (v.a. Vögeln) schlichtweg noch nicht berücksichtigt waren.

Somit gibt es seit November 2022 eine neue angepasste Gebührenordnung (GOT).

In dieser werden Einzelleistungen aufgeführt, womit die eigentliche Rechnung viele Einzelposten enthält. Zusätzlich können noch variable Verbrauchsmaterialien, wie Spritzen usw., abgerechnet werden, je nachdem wie viel tatsäschlich benötigt wurden.

Abrechnung

Die Abrechnung des Tierarztes kann zum einfachen bis zum dreifachen Satz erfolgen.

So wird bei Kliniken oder Fachtierpraxen aufgrund von Spezialisierungen häufig zum erhöhten Satz abgerechnet.

Wenn mit dem Vogel der Notdienst aufgesucht wird, darf sogar der vierfache Satz in Rechnung gestellt werden.

Beispielhafte Übersicht

Gebührenordnung 2022

Leistung

Preis (GOT)

Allgemeine Untersuchung mit Beratung

11,26 €

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung

9,23 €

Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten

12,57 €

Bakteriologische Untersuchung einfacher Art, mit Resistenzbestimmung

15,39 €

Mikroskopische Untersuchung (Tumordiagnostik, Bakteriologie, …)

10,26 €

Endoskopie: Endoskopie, je Luftsack

25,74 €

Röngten: Durchleuchtung

36,57 €

Injektion, subkutan, intrakutan, intramuskulär, intraingluvial

11,50 €

„Wellensittiche & Papageien Magazin“ Nr. 4-2023, S. 12ff. (WP-Magazin) Gebührenordnung vom 15. August 2022
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